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Leistungen


 

Unsere Insolvenzberatungsstelle bietet Ihnen folgende

(Kern-)Leistungen

Privatpersonen und Selbständige

  • Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen
  • Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemalige Selbständige durch unsere Rechtsanwälte
  • Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung
  • Bescheinigung für Pfändungsschutzkonto
  • Aussergerichtliche Vergleichsverhandungen
  • Beratung (je nach Geschäftsstelle) auch in türkisch, rumänisch, italienisch, serbo-kroatisch, polnisch und russisch

 

Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung

  • Zusammenarbeit mit Arbeitgebern:
    Mitarbeitermotivation durch Wegfall von Lohn-/Gehaltspfändung, Entschuldung von Mitarbeitern im Rahmen ganzheitlicher     Unternehmensführung und Mitarbeiterorientierung
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Verbänden, Hilfeorganisationen, Schulen
  • Vortrag / Informationsveranstaltung „Raus aus den Schulden“ – Moderne Schuldnerberatung
    (der Vortrag ist kostenfrei, außerhalb des Großraums München fallen Spesen / Reisekosten an)

 

Über uns / Ihre Sicherheit:

  • Erfahrung:
    – Wir sind seit über 33 Jahren für Sie da
  • Sicherheit:
    – Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur endgültigen Restschuldbefreiung
  • Qualifikation:
    – Zertifikat der IHK (Schuldenberatung IHK)
    – Treuhänder / Insolvenzverwalter am Amtsgericht München
  • Schnell:
    – Beratungstermin innerhalb weniger Tage
    – Verbraucher-/Privatinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Wochen
    – Regelinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Tage
    inkl. Notfall-Schnell-Service*: (alle erforderlichen) Unterlagen heute gebracht – Insolvenzantrag morgen bei Gericht!

 

* Wenn gegen bzw. für Sie ein Insolvenzantrag (ein so genannter Fremdantrag) gestellt wurde, muss unbedingt fristgerecht ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden! Andernfalls – sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wurde – läuft zwar ein gerichtliches Insolvenzverfahren, jedoch ohne Restschuldbefreiung!