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Neue 3 – Jahres Insolvenz


 

UPDATE VOM 18.12.2020

„Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.“

Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten.


UPDATE VOM 01.07.2020:

Verkürzung der Laufzeit auf 3 Jahre bereits für Anträge ab dem 01.10.2020 geplant.


Die EU hat beschlossen, dass Insolvenzverfahren europaweit einheitlich (nur noch) 3 Jahre dauern sollen, EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 vom 20. Juni 2019.

Die EU-Richtlinie wird in Deutschland für alle Verfahren, die ab dem 17. Juli 2022 eingereicht werden, umgesetzt. So hat es das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geplant. Mit einem endgültigen Beschluss durch den Bundestag wird in Kürze gerechnet.

Die gute Nachricht hierzu: Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die sukzessive Einführung der Verringerung der Verfahrensdauer entschlossen.

Dies bedeutet, dass die neue Regelung auch rückwirkend für alle Verfahren gilt, die ab dem 17. Dezember 2019 eingereicht werden.

Alle Verfahren verkürzen sich also und die endgültige Restschuldbefreiung wird spätestens im Juli 2025 erteilt, ganz unabhängig davon, ob die Verfahrenskosten bezahlt sind oder nicht.

Man kann also ab sofort (bzw. ab dem 17.12.2019) nicht mehr davon sprechen, dass ein Insolvenzverfahren 5 oder 6 Jahre dauert. Ab sofort ist dies individuell, die Laufzeit der Insolvenzverfahren ist also ab sofort verschieden, denn das Insolvenzverfahren dauert immer und grundsätzlich bis längstens Juli 2025.

Ausnahme hierzu sind nur die Anträge von Dezember 2019 inkl. Juni 2020. Sind die Verfahrenskosten bezahlt, dauert das Insolvenzverfahren in diesen Fällen nach wie vor 5 Jahre. Für einen im Januar 2020 eingereichten Antrag mit Zahlung der Verfahrenskosten erfolgt die Restschuldbefreiung also natürlich im Januar 2025.

Hier gehts zum entsprechenden Link für die Umsetzung der 3-Jahres-Inso:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (klick drauf)