Schufa-Eintrag vorzeitig löschen
Abbezahlte Kredite oder Forderungen löscht die Schufa drei Jahre nach ihrer Tilgung.
Die vorzeitige Löschung eines Schufa-Eintrages ist auf Beantragung nur unter 3 bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Es darf sich dabei nicht um eine titulierte Forderung handeln (Sie dürfen also z.B. keinen Vollstreckungsbescheid erhalten haben)
- Der Betrag darf nicht über 2.000 Euro liegen und
- Die Summe muss innerhalb von sechs Wochen beglichen worden sein, nachdem der Eintrag bei der Schufa vorgenommen wurde
Eine Schufa-Auskunft können Verbraucher pro Jahr einmal kostenfrei beantragen. Sie können diese auf der Internetseite meineschufa.de beantragen.
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Rechtsanwalt Patrick de Backer
Spezialisierter SCHUFA-Anwalt