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Schufa-Eintrag vorzeitig löschen


 

Abbezahlte Kredite oder Forderungen löscht die Schufa drei Jahre nach ihrer Tilgung.

Die vorzeitige Löschung eines Schufa-Eintrages ist auf Beantragung nur unter 3 bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. Es darf sich dabei nicht um eine titulierte Forderung handeln (Sie dürfen also z.B. keinen Vollstreckungsbescheid erhalten haben)
  2. Der Betrag darf nicht über 2.000 Euro liegen und
  3. Die Summe muss innerhalb von sechs Wochen beglichen worden sein, nachdem der Eintrag bei der Schufa vorgenommen wurde

Eine Schufa-Auskunft können Verbraucher pro Jahr einmal kostenfrei beantragen. Sie können diese auf der Internetseite meineschufa.de beantragen.

In ausgewählten Bank-Filialen erhalten Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft innerhalb der jeweiligen Servicezeiten zum Preis von 29,95 € direkt zum Mitnehmen. Klicken Sie hierzu auf Filialfinder.

 

Probleme mit der SCHUFA? Einträge löschen lassen?

Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an:

Rechtsanwalt Patrick de Backer

Spezialisierter SCHUFA-Anwalt