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Wegen Schulden ins Gefängnis?


 

Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

Dies ist nur unter gewissen Umständen möglich. Haben Schuldner Rechnungen oder die Raten für einen Kredit nicht bezahlt, droht keine (❗️) Inhaftierung.

Eine Haft wegen Schulden kann aber (❗️) angeordnet werden, wenn ein Schuldner sich weigert, eine Vermögensauskunft – früher eidesstattliche Versicherung genannt – beim Gerichtsvollzieher abzugeben. In diesem Fall wird von einer Erzwingungshaft bzw. Beugehaft wegen Schulden gesprochen.

Das zuständige Gericht kann einen Haftbefehl erlassen – nicht (❗️) wegen der Schulden, sondern aufgrund der Weigerung der Abgabe der Vermögensauskunft.
Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht (❗️) um einen strafrechtlichen Haftbefehl. Nur der Gerichtsvollzieher kann ihn vollziehen, außerdem wird keine (❗️) Fahndung ausgeschrieben.

Es gilt also: Wer seine Schulden nicht bezahlt, muss den Knast (nur) fürchten, wenn er sich weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben. Diese Erzwingungshaft kann maximal sechs Monate dauern. Bei Abgabe der Vermögensauskunft während dieser Zeit wird der Schuldner jedoch sofort entlassen.

Übrigens: Während der Erzwingungshaft werden die Schulden nicht (❗️) vermindert. Demnach können Betroffene ihre Schulden im Knast also nicht absitzen.


⚠️ Achtung ⚠️

1
Schulden können zu einem Haftbefehl führen, wenn eine Person eine Geldstrafe, die von einem Strafgericht verhängt wurde, nicht zahlt.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Wurde der Betroffene etwa zur Zahlung von 15 Tagessätzen verurteilt, so muss er, wenn er nicht zahlt, wegen seiner Schulden 15 Tage ins Gefängnis.

2
Auch kann eine Haftanordnung bei Schulden drohen, wenn dem Betroffenen Betrug gemäß § 263 StGB vorgeworfen wird.
Wenn sich eine Person also eines Betruges strafbar macht, kann sie wegen der angehäuften Schulden ins Gefängnis kommen. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahre betragen. Laut § 263 Abs. 2 StGB gilt sogar, dass schon der Versuch strafbar ist.